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   BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54   

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https://dejure.org/1956,215
BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54 (https://dejure.org/1956,215)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1956 - II C 131.54 (https://dejure.org/1956,215)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1956 - II C 131.54 (https://dejure.org/1956,215)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 200
  • NJW 1957, 393 (Ls.)
  • DÖV 1957, 241
  • JR 1957, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    Die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (1 BvR 147/52), nach der alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 automatisch erloschen seien, nicht berücksichtigt und damit also § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) - BVerfGG - verletzt, greift nicht durch.
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    "'Andere als beamtenrechtliche Gründe' für den Amtsverlust sind die durch die militärisch-politischen Ereignisse bei und nach dem Zusammenbruch des Zweiten Weltkrieges bedingten Funktionsentkleidungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwG Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 201.53 - BVerwGE 1, 251).
  • BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    Der erkennende Senat hat hierzu in seinemUrteil vom 4. November 1955 - BVerwG II C 264.54 - BVerwGE 2, 308 ausgeführt:.
  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    Es ist gerade im Hinblick auf diese Vorschriften anzunehmen, daß der Gesetzgeber über die Regelungen hinaus den Entnazifizierungsentscheidungen keinen Einfluß auf die Rechtsstellung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG zugestehen, daß er vielmehr nur bestimmen wollte, daß Entnazifizierungsbescheide, sofern solche vorliegen, in dem geregelten Umfang zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Senatsvom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - Recht im Amt 1956, 174).
  • BVerwG, 30.10.1954 - II C 96.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    An die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 automatisch erloschen seien, sind die Gerichte nicht gebunden, weil Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die nicht Verfassungsrecht, sondern sonstiges Recht (hier: Beamtenrecht) betreffen, an der bindenden Kraft nach § 31 Abs. 1 BVerfGG nicht teilnehmen (Urteil des Senatsvom 30. Oktober 1954 - BVerwG II C 96.54 - in BVerwGE 1, 213).
  • BVerwG, 09.12.1955 - II C 89.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine günstigere Regelung im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 vorliegt, müssen die Auswirkungen der Gesamtregelungen des Gesetzes zu Art. 131 GG und des vergleichbaren Landesrechts auf den Betroffenen gegenübergestellt werden (Urteil des Senatsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 89.53 - in ZBR 1956, 160 = DVBl. 1956 S. 267).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 33.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54
    Demgegenüber sind 'beamtenrechtliche' Gründe für den Amtsverlust nur die herkömmlichen, im allgemeinen Beamtenrecht geltenden gesetzlichen Entlassungs- oder sonstigen Beendigungsgründe (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Verurteilung zu einer. Zuchthausstrafe), die als solche nicht eine Erscheinungsform oder Folgewirkung der politischen Ereignisse nach dem Zusammenbruch darstellen (vgl. BVerwG Urteil vom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 33.53 - BVerwGE 1, 255).
  • BVerwG, 13.03.1958 - II C 143.57

    Erforderlichhkeit einer fachlichen Eignung für das Amt des Oberbürgermeisters -

    Demgemäß ist die bei der Prüfung der Heilungsmöglichkeit sich erhebende Frage, ob eine Ernennung oder Beförderung zu früh vorgenommen ist und ob sie zu einem späteren Zeitpunkt vor dem 8. Mai 1945 noch vorgenommen worden wäre, nur bei Beamten solcher Laufbahnen mit einiger Sicherheit zu beantworten, in denen kraft ausdrücklicher Vorschrift oder nach der Verwaltungsübung Ernennungen oder Beförderungen in aller Regel nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit stattfanden und demgemäß jeder Beamte, der sein bisheriges Amt vorwurfsfrei führte, zwar keinen Rechtsanspruch, jedoch eine gewisse, befristete Anwartschaft auf eine Ernennung oder Beförderung hatte (BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 -, NDBZ 1957 S. 63, ZBR 1957 S. 89, DÖV 1957 S. 241, BayVBl. 1957 S. 123, NJW 1957 S. 603 [LS]).
  • BVerwG, 25.06.1959 - II C 106.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Unter Hinweis darauf, daß der Bundesgesetzgeber die Frage, ob, in welchem Umfang und mit welcher Rechtswirkung rechtskräftige Entnazifizierungsentscheidungen auf die Rechtsstellung der unter Art. 131 des Grundgesetzes - GG - fallenden Personen Einfluß gewinnen sollen, in mehreren Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG (z.B. in §§ 3 Nr. 1 bis 3, 8, 62 Abs. 1) ausdrücklich geregelt hat, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Dezember 1956 - BVerwG II C 131.54 - (BVerwGE 4, 200) ausgeführt, im Hinblick auf diese ausdrücklichen Regelungen sei anzunehmen, daß der Gesetzgeber über diese Regelungen hinaus den Entnazifizierungsentscheidungen keinen Einfluß einräumen wollte.
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 168.57

    Tätigkeit bei der Geheimen Staatspolizei - Anrechnung ruhegehaltsfähiger

    Daß bei der Entscheidung über die Anwendbarkeit einer Vorschrift des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes das Ergebnis eines Entnazifizierungsverfahrens nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen - hier nicht vorliegenden - Fällen bedeutsam werden kann, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BVerwGE 1, 314 [316]; 2, 10 [17]; 3, 72 [73]; 4, 200 [201] und öfter).
  • BVerwG, 23.11.1960 - II B 41.59

    Zugehörigkeit eines Beamten zu dem Kreis der "alten Kämpfer" als gewichtiges

    Die in dem Berufungsurteil vertretene Rechtsansicht, daß die Entnazifizierungsentscheidung der Entscheidung nach § 7 G 131 nicht entgegen stehe, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 314; 2, 10 [16]; 3, 72; 4, 200; BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 -, ZBR 1956 S. 265 [267] c.cit.), wirft also eine klärungsbedürftige Rechtsfrage nicht mehr auf.
  • BVerwG, 03.07.1959 - VI C 94.57

    Rechtsmittel

    Daß das Ergebnis des Entnazifizierungsverfahrens für die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG und für den Vollzug des § 7 G 131 ohne Bedeutung ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 1, 314; 3, 72 [BVerwG 20.12.1955 - I C 39/53]; 4, 200) [BVerwG 06.12.1956 - I C 10/56].
  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 82.56

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließen indessen weder die erfolgreiche Entnazifizierung eines betroffenen Beamten noch der Umstand, daß ein Betroffener sich einem Entnazifizierungsverfahren nicht unterworfen hat oder nicht - mehr - zu unterwerfen braucht, die Anwendung des § 7 G 131 aus (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - sowie BVerwGE 4, 200).
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